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Abmahnungen wegen Superlativen in Werbetexten

Ein Werbetreibender hat mich per EMail auf eine neue Abmahnwelle aufmerksam gemacht. Anscheinend werden z.Zt. viele Webseiten mit Text-Werbung abgemahnt, die einen Shop mit “Der beste Shop”, “Die beste Seite für”, “Die größte Auswahl” bewerben. Hier fühlt sich die Konkurenz anscheinend zu sehr angegriffen und greift dann zu solchen Mitteln.

Öfters werden dabei anscheinend auch zu gern Hinweise übersehen, das es sich um externe Werbung handelt (z.B. über Google-Ads)

Also vorsehen beim Werbung schalten.

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