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Neue Regelung für Impressumspflicht auf Webseiten
Wie auf Telepolis zu lesen ist wurde die Impressumspflicht für Webseiten neu geregelt.
Das Fazit des Artikels ist recht Eindeutig: es wird für Webmaster immer verwirrender was und wann im Impressum angegeben werden muss. Es wird allerdings geraten vorsorglich auf jeden Fall ein Impressum anzulegen und dort eher mehr als zu wenig Angaben zu machen. Auch auf die doch recht ärgerliche öffentliche Angabe der Email-Adresse soll auf keinen Fall verzichtet werden. Andernfalls drohen Bußgeldbescheide und Abmahnungen durch Konkurrenten.